Zusammenfassung der Anlegerrechte / Hinweise zum Beschwerdemanagement
Informationen zur Nachhaltigkeít gemäß der EU-Offenlegungsverordnung
Aufgrund der Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung ist die DWS Alternatives GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft gehalten, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, damit Transaktionen in Finanzinstrumenten sowie in anderen Vermögenswerten so durchgeführt werden, dass diese das bestmögliche Ergebnis im Rahmen der jeweiligen Sachlage erzielen.
Die DWS Alternatives GmbH wird bei der Erfüllung von Aufträgen in Finanzinstrumenten und anderen Vermögenswerten im Namen von Kunden sowie bei Erhalt und Weitergabe von Kundenaufträgen zur Ausführung an andere Unternehmen der Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung („Best Execution“) nachkommen. Die DWS Alternatives GmbH wird alle angemessenen Maßnahmen zur Erzielung des bestmöglichen Ausführungsergebnisses ergreifen und dabei die vor Ort geltenden gesetzlichen Gebote und Verbote berücksichtigen.
Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung
Richtlinie zu Interessenskonflikten - DWS-Gruppe
Vergütungspolitik - DWS Alternatives GmbH
Ihre Zufriedenheit mit unseren Leistungen ist unser höchster Anspruch. Sollten wir Ihre Erwartungen nicht erfüllen, teilen Sie uns dies bitte mit.
E-Mail
DWS.Alternatives@dws.com
DWS Alternatives GmbH, Mainzer Landstraße 11-17, 60329 Frankfurt am Main
Unser Ziel ist es, Ihr Anliegen unverzüglich zu klären und nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen. Können wir Ihr Anliegen nicht direkt lösen, bestätigen wir Ihnen den Eingang. Hierbei teilen wir Ihnen einen Ansprechpartner und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer mit.
Wir bearbeiten jede Beschwerde individuell und setzen uns mit dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt auseinander. Hierzu nehmen wir notwendige Recherchen vor. Sollten wir etwas mehr Zeit für die Antwort benötigen, geben wir Ihnen eine Zwischeninformation.
Sollten wir keine für Sie zufriedenstellende Lösung gefunden haben, sprechen Sie uns gerne erneut an. Alternativ können Sie sich auch mit Ihrem Anliegen an andere Stellen wenden:
Büro der Ombudsstelle der BVI
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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsausicht (BaFin) Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn oder Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main Telefon: + 49 0228 4108-0 Fax: +49 0228 4108-1550 E-Mail: poststelle@bafin.de |
Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
Bitte nutzen Sie den nachfolgenden Link: Online Dispute Resolution
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Verbraucher auch die Möglichkeit sich an einem kollektiven Rechtsschutzverfahren wie der Musterfeststellungsklage gemäß § 606 Zivilprozessordnung (ZPO) oder an einem Kapitalanlegermusterverfahren nach Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu beteiligen. Vor der Beteiligung an einem solchen Verfahren und zu den Voraussetzungen der Teilnahme, sollten Anleger entsprechend rechtlichen Rat einholen.
Die Wohlverhaltensregeln des Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) legen freiwillige Standards fest, die über die gesetzlichen Pflichten von Fondsverwaltern hinausgehen. Sie tragen deren Rolle als Treuhänder Rechnung, die besonders hohe Anforderungen an das Verhalten gegenüber den Anlegern stellt. Wir, die DWS Alternatives GmbH, halten die Wohlverhaltensregeln ein. Zu den BVI-Wohlverhaltensregeln: https://www.bvi.de/fileadmin/user_upload/Regulierung/2019_07_BVI_Wohlverhaltensregeln.pdf
Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates enthält in Artikel 24 Bestimmungen über „Anreize“. Danach sind die Gewährung oder der Erhalt von Gebühren, Provisionen, oder nicht in Geldform angebotene Zuwendungen für Tätigkeiten bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der kollektiven Verwaltung eines Alternativen Investmentfonds (AIF) u.a. dann zulässig, wenn
a) die Existenz, die Art und der Betrag der Gebühr, Provision oder Zuwendung oder - wenn der Betrag nicht feststellbar ist - die Art und Weise seiner Berechnung den AIF-Anlegern vor Erbringung der betreffenden Dienstleistung in umfassender, zutreffender und verständlicher Weise unmissverständlich offengelegt werden; und
b) die Zahlung der Gebühr oder Provision bzw. die Gewährung der nicht in Geldform angebotenen Zuwendung darauf ausgelegt sind, die Qualität der betreffenden Dienstleistung zu verbessern und den AIFM nicht daran zu hindern, pflichtgemäß im besten Interesse des von ihm verwalteten AIF oder dessen Anlegern zu handeln.
Die DWS Alternatives GmbH erhält beziehungsweise gewährt im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Zuwendungen von Dritten beziehungsweise an Dritte.
Zum einen handelt es sich dabei um Vertriebsfolgeprovisionen. Zum anderen handelt es sich dabei um nicht in Geldform angebotene Zuwendungen i. S. von Artikel 24 Absatz (1) Zif. b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/ 2013 in Form von Marktinformationen und Studien sowie Einladungen zu Fachveranstaltungen, Konferenzen und Symposien, Seminaren, Kongressen und Workshops.
Diese Zuwendungen sind darauf ausgelegt, die Qualität der betreffenden Dienstleistungen zu verbessern, ohne die DWS Alternatives GmbH daran zu hindern, pflichtgemäß im besten Interesse der von ihnen verwalteten AIF oder deren Anleger zu handeln. Gerne informieren wir Sie auf Nachfrage näher über Einzelheiten dieser Zuwendungen.
Ab dem 10. März 2021 findet die „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“, die sog. Offenlegungsverordnung, auf die DWS Alternatives GmbH, ein Finanzmarktteilnehmer im Sinne dieser Verordnung, Anwendung. Gemäß dieser Offenlegungsverordnung ist die DWS Alternatives GmbH verpflichtet, auf ihrer Internetseite bestimmte Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen zu veröffentlichen. Diese Informationen finden Sie nachfolgend:
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren - DWS Alternatives GmbH – 2024-06-28 | |
Statement on principal adverse impacts of investment decisions on sustainability factors - Summary - DWS Alternatives GmbH - 2024-06-28 | |
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren - DWS Alternatives GmbH – 2023-12-18 |