Ausschüttung 2024

Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2023/2024 - Übersicht, Fakten und weiterführende Informationen

Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2023/2024

Die Ausschüttung des offenen Immobilienfonds grundbesitz Fokus Deutschland erfolgt am 17. Juli 2024

Die gesamte Ausschüttungssumme des Fonds beläuft sich auf rund 10 Mio. Euro.
 

Anteilklasse RC (ISIN DE0009807081)
Ausschüttungsbetrag (je Anteil) 0,55 Euro
Steuerfreier Anteil[1] 60% (0,33 Euro je Anteil) einkommensteuerfrei
Ausschüttungsrendite 1,0% (Fondsperformance zum Geschäftsjahresende: 0,4%)
Wiederanlagerabatt 3% auf den jeweiligen Ausgabepreis (bis zum 20. September 2024)

 

grundbesitz Fokus Deutschland – Wertentwicklung Anteilklasse RC
(Jährliche Wertentwicklung in %)

grundbesitz Fokus Deutschland RC

grundbesitz Fokus Deutschland RC

Offene Immobilienfonds/Renditeorientiert

ISIN: DE0009807081

Währung: EUR

Verwaltungsvergütung: 1,000%

Produktdetailseite öffnen

Fondsdetails des grundbesitz Fokus Deutschland RC

Anteilklasse

RC

Anteilsklassen-Währung

EUR

ISIN

DE0009807081

WKN

980708

Ausgabeaufschlag

5,0%

Verwaltungsvergütung

1,000%

Laufende Kosten (Stand 31.03.2020)

1,130%

Ertragsverwendung

Ausschüttung

Risiken[2]

  • Anteilpreisrisiko: Der Anteilwert kann jederzeit unter den Kaufpreis fallen, zu dem der Kunde den Anteil erworben hat.
  • Risiko der Rücknahmeaussetzung bei Fondsanteilen/Liquiditätsrisiken: Wenn sehr viele Anleger gleichzeitig ihre Anteile zurückgeben möchten, reicht die Liquidität des Fonds möglicherweise nicht zur Bedienung aller Rücknahmeverlangen aus. In diesem Fall muss die KVG die Rücknahme der Anteile aussetzen mit der Folge, dass die Anleger – ggf. längere Zeit – nicht über ihr investiertes Kapital verfügen können. In letzter Konsequenz kann es zur Abwicklung des Fonds mit der Folge der Veräußerung sämtlicher Vermögensgegenstände kommen. Ggf. erhält ein Anleger erst nach vollständiger Abwicklung die Auszahlung des auf seine Fondsanteile entfallenden Abwicklungserlöses. Dieser Erlös kann erheblich unter dem Betrag des investierten Kapitals liegen.
  • Immobilienrisiken: Die Mieterträge des Fonds können infolge von Leerständen oder zahlungsunfähigen Mietern sinken. Objektstandorte können für Mieter an Attraktivität verlieren, sodass dort nur noch geringere Mieten erzielbar sind. Der Wert der Immobilien kann wegen geringerer Mieteinnahmen oder Marktänderungen sinken. Die Instandhaltung der Objekte kann teurer werden als geplant. Mögliche Änderungen im Steuerrecht können den Ertrag aus einer Immobilie beeinflussen.
  • Risiken aus der Beteiligung an Immobilien-Gesellschaften: Wenn der Fonds Immobilien indirekt über eine Gesellschaft erwirbt, können sich neben den Immobilienrisiken Risiken aus Änderungen im Gesellschafts- und Steuerrecht ergeben.
  • Risiken aus fremdfinanzierten Immobilien: Wenn Immobilien des Fonds fremdfinanziert werden, wirken sich Wertminderungen stärker auf den Preis der Fondsanteile aus (sog. Hebeleffekt/Leverage).
  • Risiken aus der eingeschränkten Verfügbarkeit/Mindesthaltefrist: Anleger können auf Änderungen der Rahmenbedingungen (zum Beispiel fallende Immobilienpreise) nur nach Einhaltung der Mindesthaltedauer von 24 Monaten und der zwölfmonatigen Rückgabefrist und damit nur mit Verzögerung reagieren.
  • Besonderes Preisänderungsrisiko: Während der Mindesthaltefrist von 24 Monaten und der zwölfmonatigen Rückgabefrist können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber dem Einstandspreis fällt. Damit besteht das Risiko, dass der durch den Anleger erzielte Rücknahmepreis niedriger als der Ausgabepreis zum Zeitpunkt des Anteilerwerbs oder als der Rücknahmepreis zum Zeitpunkt der unwiderruflichen Rückgabeerklärung ist.
  • Risiken bei (frühzeitiger) Veräußerung des gesamten Immobilienportfolios: Risiko, dass die KVG die Immobilien nicht zu einem wirtschaftlich günstigen Zeitpunkt veräußert, sodass nicht der höchstmögliche Verkaufserlös erzielt wird und dem Anleger eine ansonsten erzielbare Wertsteigerung entgeht. Zudem besteht für den Anleger das Risiko, dass es der KVG abweichend von der Zielsetzung nicht gelingt, einen geplanten Verkauf aller Immobilien umzusetzen, und dass nach Kündigung des Verwaltungsrechts und Übergang des Rest-Immobilienportfolios auf die Verwahrstelle noch Immobilien im Fonds verbleiben, die dann zu ggf. weniger attraktiven Preisen, auch unterhalb der zuletzt festgestellten Verkehrswerte oder erst zu einem späteren Zeitpunkt veräußert werden können. Bei einem frühzeitigen Verkauf des gesamten Immobilienportfolios trägt der Anleger das Wiederanlagerisiko zu einem möglicherweise von ihm nicht erwarteten Zeitpunkt.

1. Steuerliche Aussagen gültig bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland.

2. Der Verkaufsprospekt enthält ausführliche Risikohinweise.

CIO View